Stornierung (Honorarvertrag)

Wird ein Honorarvertrag storniert, werden für alle vorhandenen Kontoeinträge automatisch Gegenkontoeinträge erstellt.
Bestehen offene Beträge, werden diese Kontoeinträge sowie die Gegenkontoeinträge automatisch mit der Zahlungsart „interne Verrechnung“ abgerechnet, sodass keine der ursprünglich offenen Beträge mehr vorhanden sind.
Für abgerechnete Beträge werden Gegenkontoeinträge erstellt, die als offene Kontoeinträge stehen bleiben. Dadurch können bereits abgerechnete Beträge leicht zurück geholt werden.