Gebührenrückerstattung (Anmeldungen abrechnen)

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, bereits abgerechnete Gebühren („Preise“) zu erstatten. Unabhängig davon, ob nur einem Teilnehmer oder mehreren Teilnehmern die Gebühren zurückerstattet werden sollen, bleibt die Vorgehensweise immer dieselbe.

Rückerstattungsbetrag anlegen
In der/den betroffenen Anmeldungen wird jeweils ein Kontoeintrag in Höhe des zu erstattenden Betrages als Gutschrift/Umbuchung für das Buchungsgegenüber angelegt. In dem Kontoeintrag wird die notwendige Zahlungsart angegeben. Diese kann von der in der Anmeldung eingestellten Zahlungsart abweichen.

Die tatsächliche Auszahlung der zu erstattenden Beträge erfolgt bei Barzahlungen über die manuelle Abrechnung der Kontoeinträge. Bei Rücküberweisungen kann dies entweder manuell erfolgen ober über die Zahlungsschnittstelle.

Abrechnung von Erstattungen
Rücküberweisungen/Erstattungen von offenen Beträgen können auch über die Zahlungsschnittstelle SEPA an die Bank weitergegeben werden.

Für die Erstattung von Gebühren per Überweisung steht folgender Report unter dem Objekt „Anmeldungen“ zur Verfügung:

  • Überweisungen abrechnen
    Dieser Report listet alle Anmeldungen auf,
                die einen offenen Betrag < 0,00 € haben,
                bei denen die Zahlungsart des Kontoeintrages „Überweisung“ ist und
                die den Status „Anmeldung“ oder „storniert“ haben.