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Anteilige Teilnahme (Anmeldungen)

Kann ein Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung wahrnehmen, besteht die Möglichkeit, ihm einen Teil des Preises der Veranstaltung zu erstatten.

Ist der Kontoeintrag noch offen, wird eine Ermäßigung erstellt.

Wurde der Kontoeintrag bereits abgerechnet, dann bestehen zwei Möglichkeiten:
• „Gutschrift/Umbuchung erstellen
Hier wird der zu erstattende Betrag als Guthaben des Teilnehmers verbucht. Der Betrag verbleibt in der Organisation.
• „Auszahlung/Rückzahlung erstellen
Hier wird der zu erstattende Betrag an den Teilnehmer ausgezahlt (Zahlungsart: „bar“ oder „Überweisung“)