Honorarvertrag (Veranstaltungen)
Der Honorarvertrag bildet die vertragliche Grundlage zwischen dem Auftraggeber (Bildungsanbieter) und dem Auftragnehmer (Honorarkraft und/oder die Organisation, unter deren Federführung die Honorarkraft ihre Leistung anbietet).
Im Honorarvertrag wird definiert, wer zu welchen Bedingungen wann bei einer Veranstaltung eine Honorarkraft ist. Darum sind folgende Objekte in Bezug auf den Honorarvertrag wichtig und sollten in der linken Applikationsspalte zur Verfügung stehen:
• Honorar
• Aufwendung
• Terminvereinbarung
• Dokumente
Honorarverträge können für alle zum Einsatz kommenden Personen erstellt werden. Denkbar wäre also auch ein Honorarvertrag für ehrenamtliche Servicekräfte, Aktmodelle, ...
Mit der Erstellung eines Honorarvertrags wird bei der Honorarkraft unter Erweiterung auch die Erweiterung „Honorarkraft“ gesetzt. Sollte es der erste Honorarvertrag dieser Person sein, wird das Erstellungsdatum des Vertrags als Datum bei der Eigenschaft „Honorarkraft seit“ gesetzt.