Teilbeträge

In einem Preis können beliebig viele Teilbeträge hinterlegt werden. Mit diesen Teilbeträgen können Preise auf nahezu beliebig komplexe Art berechnet werden, d.h. es können unterschiedliche Berechnungsarten in jedem Teilbetrag verwendet werden. So kann z. B. eine Verwaltungspauschale als Festpreis zu einem Preis addiert werden, obwohl der eigentliche Preis pro Termin berechnet wird. Teilbeträge werden in der Regel nicht publiziert und sind auch nicht im Darstellungsautomatismus des Objektes „Preis“ einbezogen. Jeder Preis, der also für die Teilnehmer nicht ersichtlich sein soll, kann als Teilbetrag unter einen anderen Preis gelegt werden (z.B. Mietkosten, ...).
Sobald Teilbeträge angelegt werden, darf kein Basisbetrag erstellt werden.