Mehrfachnennung bei Raumverwendung

Für einen Ort sind hinsichtlich seines Verwendungszwecks Mehrfachnennungen möglich. So kann z.B. ein Parkplatz als Veranstaltungsort für Inline-Skater-Kurse, als Treffpunkt für eine Stadtführung, als Station im Rahmen der BR-Radtour oder als Abholort zu Beginn einer Reise genutzt werden.