Künstlersozialabgabe (Veranstaltungen)

In cmxOrganize gibt es drei verschiedene Stellen, an denen die Künstlersozialversicherungspflicht hinterlegt wird.
Wird eine Veranstaltung als künstlersozialversicherungspflichtig markiert, muss bei den dazugehörigen Honorarverträgen in den Honoraren und Aufwendungen differenziert angegeben werden, welcher Betrag künstlersozialversicherungspflichtig ist und welcher nicht.

Veranstaltungen als künstlersozialversicherungspflichtig markieren
Veranstaltungen können im Feld Künstlersozialabgabe als künstlersozialversicherungspflichtig markiert werden. Diese Eigenschaft wird beim Kopieren an die Kopie mit übertragen. Diese Markierung dient nur der Kennzeichnung der Veranstaltung. Die mit dieser Veranstaltung zusammenhängenden Honorare und/oder Aufwendungen müssen ebenfalls als künstlersozialversicherungspflichtig markiert werden.

Honorare/Aufwendungen als künstlersozialversicherungspflichtig markieren
Für die Auswertung der künstlersozialversicherungspflichtigen Honorare/Aufwendungen, muss man diese im System als künstlersozialversicherungspflichtig kennzeichnen. Dies kann man von zwei Stellen aus im System vornehmen. Entweder man startet bei den Veranstaltungen oder bei den Kontakten.

In den Honorarverträgen der Veranstaltungen sind die Honorare in der Applikation „Honorare“ und die Aufwendungen in der Applikation „Aufwendungen“ hinterlegt. In den einzelnen Honoraren und Aufwendungen kann gezielt hinterlegt werden, ob eine Künstlersozialversicherungspflicht für den jeweiligen Betrag besteht. Öffnet man die Applikation „Honorare“ und öffnet die Schnellansicht der/des Honorare/s über den „+“ Link vor dem Honorar, kann man im Feld Künstlersozialversicherung hinterlegen, ob der aktuelle Betrag künstlersozialversicherungspflichtig ist.
Wie bei den Honoraren kann man auch bei den Aufwendungen eines Honorarvertrages hinterlegen, welche Aufwendungen künstlersozialversicherungspflichtig sind und welche nicht. Dazu öffnet man im Honorarvertrag die Applikation „Aufwendungen“ und öffnet über den „+“ Link die Schnellansicht des gewünschten Aufwandes. Dort kann man die Künstlersozialversicherungspflicht einstellen.

Zugehörige Reports
Um das Hinterlegen der künstlersozialversicherungspflichtigen Veranstaltungen bzw. der künstlersozialversicherungspflichtigen Honorar- und Aufwandsanteile zu erleichtern, gibt es verschiedene Reports.
Vorbereitend muss man die Künstlersozialversicherungspflicht bei den Veranstaltungen, Honoraren und Aufwendungen eintragen. Hierfür gibt es den Report:

  • Vorbereitung Künstlersozialkasse“ (im Objekt „Veranstaltung“). Hier ist das Markieren von Veranstaltungen, Honoraren und Aufwendungen in den Spalten „KSV (Veranstaltung)“, „KSV (Honorar)“ und „KSV (Aufwand)“möglich.
    Über diesen Report werden alle im cmxOrganize vorhandenen, nicht ausgefallenen Veranstaltungen aufgelistet. Im Report selbst kann man über die verschiedenen Spalten gezielt auf eine bestimmte Gruppe von Veranstaltungen einschränken. In der Spalte „Beginn“ kann man in der ersten Zeile z.B. „01.01.2012 - 31.01.2012“ eingeben um nach allen Veranstaltungen zu suchen, die in diesem Zeitraum begonnen haben. Im Report werden die zu den Veranstaltungen gehörenden Honorarverträge mit allen Honoraren und Aufwendungen aufgelistet.
    Die Spalten:
    KSV (Veranstaltung)
    KSV (Honorar)
    KSV (Aufwand)
    sind direkt im Report bearbeitbar. Man kann über den Report also direkt einstellen, welche Veranstaltung allgemein als künstlersozialversicherungspflichtig gilt und bei den zugehörigen Honoraren und Aufwendungen kann man gezielt markieren, welche Beträge davon künstlersozialversicherungspflichtig sind.
    Hat man alle benötigten Veranstaltungen bei den Honoraren und Aufwendungen als künstlersozialversicherungspflichtig markiert, kann man diese über die untenstehenden Reports auswerten.

    Für die Auswertung der markierten Daten stehen folgende Reports zur Verfügung:
    • Auswertung Künstlersozialkasse (für das Vorjahr / zusammengefasste Kontoeinträge)“ (im Objekt „Kontakt“)
      Hier wird pro Kontakt die Summe der künstlersozialversicherungspflichtigen Honorare / Aufwendungen aufgelistet, die über einen zusammengefassten Kontoeintrag abgerechnet wurden.
    • Auswertung Künstlersozialkasse (für das Vorjahr / einzeln abgerechnete Kontoeinträge)“ (im Objekt „Kontakt“)
      Hier wird pro Kontakt die Summe der künstlersozialversicherungspflichtigen Honorare / Aufwendungen aufgelistet, die über die einzelne Kontoeinträge abgerechnet wurden.•

    => Beide Reports richten sich ausschließlich nach dem Datum der Kontoeinträge. Die Summe aus den abgerechneten Gesamtbeträgen aus beiden o.g. Auswertungsreports ergibt die gesamte, im Vorjahr ausgezahlte Summe. Die Beträge müssen von Hand addiert werden.

    Report: „Auswertung Künstlersozialkasse (für das Vorjahr / ...)
    Über die Reports „Auswertung Künstlersozialkasse (für das Vorjahr / ...)“ werden für das Vorjahr die Summe aller künstlersozialversicherungspflichtigen Beträge je Honorarkraft ausgegeben. Über die Reports können auch die Gesamtsumme ausgegeben werden, die an die Künstlersozialkasse gemeldet werden muss.
    Dazu muss man in der Spalte „abgerechneter Gesamtbetrag (Vorjahr)“ in der ersten Zeile in das Eingabefeld als Filter „>2100“ eingeben, bzw. den jeweils gültigen Freibetrag. Dadurch werden dann nur noch die Honorarkräfte aufgelistet, die im Vorjahr in der Summe der ausgezahlten Beträge über dem Freibetrag lagen. Unten wird dann die von der Organisation geleistete Gesamtsumme aufgelistet, die an die Künstlersozialkasse weitergemeldet werden muss.